FHM Rückerstattungsrichtlinie
Vor Beginn eines Studienprogramms an der FHM wird jeder internationale Teilnehmer eines Studienprogramms aufgefordert, einen bestimmten Betrag der Gesamtstudiengebühren zu entrichten. Eine entsprechende Rechnung wird entsprechend ausgestellt.
Jeder internationale Teilnehmer kann in den folgenden Fällen die Rückerstattung (eines Teils) der Studiengebühren beantragen:
- Die FHM erstattet 100 % der Gebühren, wenn das Visum des Teilnehmers abgelehnt wurde und daher die Einreise nicht möglich ist. Es wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 250 € erhoben.
- Die FHM erstattet 70 % der Gebühren, wenn der Bewerber nicht zum Vorstellungsgespräch in der Botschaft erscheint.
- Die FHM erstattet 50 % der Gebühren, wenn das Visum ausgestellt wurde und der Bewerber seine Teilnahme am Programm bis vier Wochen vor Programmbeginn storniert.
- Die FHM erstattet 70 % der gezahlten Gebühren, wenn das Visum ausgestellt wurde und der Bewerber seine Teilnahme am Programm aus gesundheitlichen Gründen absagt. In diesem Fall ist ein ärztliches Attest erforderlich.
- Die FHM erstattet keine Gebühren, wenn ihr nicht 14 Tage vor Programmbeginn eine formelle Kündigung des Studienprogramms vorliegt.
- Studierende müssen die vollständige erste Rate überweisen, um sich endgültig einschreiben zu können (Immatrikulation) und Zugang zu Vorlesungen, Kursmaterialien und der Studienplattform der FHM University zu erhalten. Wenn ein Studierender die vollständige erste Rate nicht innerhalb von vier Wochen nach Erhalt des Visums überweist, erstattet die FHM die Teilzahlung nicht.
- Der internationale Teilnehmer stellt sicher, dass die von ihm angegebenen Bankdaten korrekt sind. Die FHM haftet nicht für Zahlungen, die auf falsche Konten internationaler Teilnehmer geleistet werden.
- Zusätzliche Vereinbarungen werden nicht akzeptiert. Gerichtsstand ist Bielefeld. Diese Richtlinie gilt ab dem 1. Januar 2025.